Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung.
1. Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach dem bestehen der praktischen Führerprüfung. Die Fahrschule Kull verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr entspricht.
1.2 Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch didaktischen Kenntnissen durchführen.
Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
1.3 Ziel
Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorien B beschränkt gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).
1.4 Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. Ausnahmen sind nur nach besonderer Absprache möglich. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne, etc.). Der Tarif pro Lektion verändert sich deswegen nicht.
1.5 Lektionsdauer
Eine Fahrlektion für die Kategorien, B dauert 60 Minuten. Eine Doppellektion dauert 120 Minuten. Terminvereinbarungen und administrative Arbeiten der Fahrlehrer gehören in die Fahrlektion.
1.6 Unterrichtstarif
Die Tarife werden auf der Homepage veröffentlicht. Verbindlich vereinbart werden die Tarife im Einzelfall zu Beginn der Fahrausbildung.
1.7 Absenzen
Vereinbarte Fahrlektionen müssen 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung (auch bei Unfall, Krankheit usw.) wird die Lektion zum vollen Lektionspreis verrechnet.
1.8 Versicherung
Fahrschüler/Innen sind während dem praktischen Unterricht sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrschule über die AXA Versicherung (Vollkasko- und Unfalldeckung) versichert. Es kann eine einmalige Gebühr für Versicherungen und Administration erhoben werden.
1.9 Einschränkung — Ausschluss des Versicherungsschutzes
Die Versicherung gilt nur für Fahrten, bei welchen die Fahrlehrer dabei sind. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:
· Fahren unter Alkohol
· Drogen, Medikamenten Missbrauch
· Übermüdung
2.0 Zahlungsbedingungen
Fahrlektionen müssen sofort beglichen werden (Barzahlung, Bankeinzahlung und Kartenzahlung, jedoch keine Postcard). Besteht ein Abonnement, werden die entsprechenden Lektionen abgebucht. Bei Nichterscheinen werden die Lektionen in Rechnung gestellt. Bricht ein Fahrschüler die Ausbildung ab oder wechselt in eine andere Fahrschule, werden ihm die restlichen Fahrstunden aus einem Abo gutgeschrieben, aber nicht zurückerstattet. Das Guthaben ist 2 Jahre gültig. Kurskosten für VKU-Kurse müssen vor dem ersten Kursabend bezahlt sein. Es wird in jedem Fall (auch bei Gratis-Gutscheinen) eine Schutzgebühr von CHF 50.00 verlangt, welche bei nicht Erscheinen verfällt.
2.1 Abonnement
Jegliche Abonnements sind im Voraus zu bezahlen. Alle Fahrlektionen werden bis zum Zahlungseingang als Einzellektion verrechnet.
2.2 Zahlungsverzug
Offene Beträge sind vor der Führerprüfung zu begleichen. Sollten die offenen Beträge nicht bis zur Führerprüfung beglichen worden sein, wird die Prüfung verschoben (Kostenpflichtig: 3 Fahrstunden und Prüfungsgebühren des Strassenverkehrsamtes). Bei Zahlungsverzug durch den Kunden werden alle offenen Fahrstunden (auch kostenlose oder reduzierte) nachträglich zum Normaltarif nachverrechnet. Bei Mahnungen entstehen Kosten ab CHF 50.00
2.3 Richtigkeit der Angaben
Alle Angaben auf unserer Homepage wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.
2.4 Links und Inhalte
Für den Einfluss auf Inhalt und Gestaltung der gelinkten Seiten wird keine Haftung übernommen.
2.5 Datenschutz
Fotos, die während der Fahrausbildung gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. Die Fahrschule Kull ist berechtigt, Personaldaten aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben sowie die Daten zur Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen zu verwenden.
2.6 Gerichtstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Kull ist das Schweizer Recht nach OR, anwendbar. Gerichtstand für die Fahrschule Kull ist Bütschwil.
Aktualisiert 01. März 2024